Laut Gesetz bekommen Beschäftigte in Kurzarbeit 60 Prozent ihres letzten Nettogehalts bzw. 67 Prozent, wenn sie Kinder haben. Jedoch bestimmen auch andere Faktoren, wie viel Netto am Ende bleibt: Manche Arbeitgeber stocken das Kurzarbeitergeld auf oder erhöht sich der Betrag auch, wenn Beschäftigte weiterhin einen Teil ihrer üblichen Arbeitszeit leisten, statt überhaupt nicht zu arbeiten. Das alles berücksichtigt der von uns für die NGG entwickelte Kurzarbeitergeld-Rechner.